Beglaubigungen, Überbeglaubigungen und Apostille von Gerichten oder Notaren

Für welchen Zweck benötigen Sie Übersetzungen mit Apostille?

Eine Apostille (auch bekannt als Haager Apostille) wird durch die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht vom 5. Oktober 1961 geregelt. Diese legt den Grad des Vertrauens zwischen zwei Ländern in Bezug auf die Genauigkeit und Authentizität einer Übersetzung fest. Die Apostille bestätigt damit die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist. In Düsseldorf bearbeiten wir Dokumente mit einer Apostille fast täglich für unsere Kunden.

Sollten Sie Übersetzungen mit einer Apostille brauchen, muss diese sowohl auf dem Original als auch auf der beglaubigten Übersetzung angebracht werden. Das zuständige Gericht ist das Gericht, wo das originale Dokument erstellt wurde, und das Gericht, wo der Übersetzer zuständig für die beeidigte Übersetzung vereidigt wurde.

Hinweis: in den meisten Fällen reicht schon eine Kopie des zu beglaubigen Dokumentes aus.

Einige Gerichte vermerken die Apostille auf dem Dokument vor Ort und ohne Termin. In der Regel benötigen die meisten Gerichte allerdings einige Tage für die Bearbeitung. Das mit Apostille versehende Dokument wird danach zusammen mit der Rechnung postalisch zugestellt.

Beispiel einer beglaubigten Übersetzung eines französischen Dokuments

Für die beglaubigte Übersetzung eines französischen Dokuments in die deutsche Sprache gibt es verschiedene Möglichkeiten:

– keine Apostille notwendig: In diesem Fall ist die beglaubigte Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer ausreichend
– eine Apostille
– eine Überbeglaubigung

Für eine solche Leistung im Bereich juristische Übersetzungen in Frankreich empfehlen unseren Partner A4 Traduction in Paris. Für die DACH-Region befindet sich unser Übersetzungsbüro in Düsseldorf.

Welche Form der Überbeglaubigung benötigt wird, ist vom Land abhängig, in welchem die Übersetzung verwendet werden soll. Eine wichtige Rolle spielt auch die Behörde, die diese Authentifizierung verlangt.

Gut zu wissen: Seit dem 15.02.2019 brauchen Sie für öffentliche Urkunden aus und für den EU-Raum keine Apostille mehr.

Fragen Sie uns an, um zu erfahren welches Land, welche Leistung anfordert. Wir unterstützen Sie schnell, unverbindlich und kostenlos! Unsere Kollegen vom Sprachendienst Bangard GmbH in Marburg (Hessen) sind spezialisiert auf Übersetzungen für die Justiz.

Die einzige Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Originaldokumente vorab haben apostillieren lassen und zwar vom Gericht oder vom Notar. Sollte es sich um ein Führungszeugnis handeln, erhalten Sie mehr Information beim Bundesjustizamt.

Häufige Fragen zu Übersetzungen mit Apostille

Was kostet Übersetzungen Apostille?

Gemäß Artikel 3 Verordnung zur Erteilung von Apostillen vom 31.01.2019 liegen die Kosten für die Apostille in der Regel bei 25 € (+ Mehrwertsteuer).

Der Preis von Übersetzungen mit Apostille kann allerdings ausgehend von Umfang und Komplexität leicht varriieren.

Welche Dokumente benötigen eine Apostille?

Es können lediglich öffentliche Urkunden von Behörden mit der Apostille beglaubigt, bzw. von den Auslandsvertretungen legalisiert werden. Um öffentliche Urkunden handelt es sich z.B. bei Personenstandsurkunden, gerichtlichen und notariellen Urkunden, Bescheinigungen der Verwaltungsbehörden.

Wofür benötigt man in Deutschland eine Apostille?

Ausländische Urkunden oder Beglaubigungen sind in Deutschland in ihrer Ursprungsform zunächst nicht rechtsverbindlich und werden von den deutschen Behörden nicht anerkannt. ist dafür eine Überbeglaubigung erforderlich, die die Echtheit dieser Beglaubigung bestätigt. Diese Überbeglaubigung wird Apostille genannt.

Wofür benötigt man in Deutschland eine Apostille?

Eine Apostille oder auch Überbeglaubigung ist eine Art Bestätigung, die für ausländische Dokumente in Deutschland benötigt wird. Mit einer Apostille wird die Echtheit des Siegels oder Stempels der ausländischen Behörden garantiert.

Sprechen Sie uns an!

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen? Dann kontaktieren Sie uns unter +49(0)211-6988-575 oder sales@deman-uebersetzungen.com oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir beraten Sie gerne.

 

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