Beglaubigungen, Überbeglaubigungen und Apostille von Gerichten oder Notaren

Oft verlangen Behörden und Ämter bestimmte Dokumente als beglaubigte Übersetzungen. Solch eine beglaubigte Übersetzung muss dem Originaldokument wortgetreu entsprechen und korrekt formuliert sein.

Um rechtssichere übersetzte Dokumente zu erhalten, muss eine Übersetzung von einem spezialisierten und vor allem staatlich anerkannten Fachübersetzer angefertigt werden.

Für welchen Zweck benötigen Sie Übersetzungen mit Apostille?

Eine Apostille (auch bekannt als Haager Apostille) wird durch die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht vom 5. Oktober 1961 geregelt. Diese legt den Grad des Vertrauens zwischen zwei Ländern in Bezug auf die Genauigkeit und Authentizität einer Übersetzung fest. Die Apostille bestätigt damit die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist. In Düsseldorf bearbeiten wir Dokumente mit einer Apostille fast täglich für unsere Kunden.

Sollten Sie Übersetzungen mit einer Apostille brauchen, muss diese sowohl auf dem Original als auch auf der beglaubigten Übersetzung angebracht werden. Das zuständige Gericht ist das Gericht, wo das originale Dokument erstellt wurde, und das Gericht, wo der Übersetzer zuständig für die beeidigte Übersetzung vereidigt wurde.

Hinweis: in den meisten Fällen reicht schon eine Kopie des zu beglaubigen Dokumentes aus.

Einige Gerichte vermerken die Apostille auf dem Dokument vor Ort und ohne Termin. In der Regel benötigen die meisten Gerichte allerdings einige Tage für die Bearbeitung. Das mit Apostille versehende Dokument wird danach zusammen mit der Rechnung postalisch zugestellt.

Wann sind beglaubigte Übersetzungen notwendig?

Beglaubigte Übersetzungen

Vielleicht fragen Sie sich: „Was ist eine beglaubigte Übersetzung und wann wird sie benötigt?“ Beglaubigte Übersetzungen werden dann notwendig, wenn die Dokumente in einer anderen Sprache als der Ausgangssprache Ämtern und Behörden vorgelegt werden müssen. Auch bei juristischen Übersetzungen spielt eine Beglaubigung oft eine gewichtige Rolle. Solche Übersetzungen müssen im Normalfall amtlich beglaubigt werden. Dies gilt als Nachweis für die Echtheit der Dokumente. Aber auch Arbeitgeber, Ausbildungsstätten und Universitäten können unter Umständen beglaubigte Übersetzungen verlangen. Eine beglaubigte Übersetzung beinhaltet:

  • Beglaubigungsvermerk
  • Stempel
  • Unterschrift des Übersetzers

Je nach Bundesland kann auch die Unterschrift des Konsulats oder des Präsidenten des zuständigen Gerichts nötig werden. Fachübersetzer stellen eine Vertrauensperson des Gesetzgebers dar und bestätigen mit ihrer Unterschrift die Echtheit der Dokumente, was bedeutet, dass die zu übersetzenden Schriftstücke auch wirklich vorhanden und echt sind. Deswegen dürfen Übersetzungen mit Beglaubigung nur von Übersetzern durchgeführt werden, die von einem Gericht offiziell beeidigt und ermächtigt sind.

Aber welche Dokumente müssen eigentlich immer wieder übersetzt und beglaubigt werden? Zu den gängigen Schriftstücken, die mit einer Beglaubigung einhergehen können, gehören:

  • Geburtsurkunden und Sterbeurkunden
  • Heiratsurkunden und Scheidungsdokumente
  • Arbeitsbescheinigung und Arbeitsvertrag
  • Eidesstattliche Erklärungen
  • Diplome und Zeugnisse
  • Adoptionspapiere
  • Strafregisterauszüge
  • Handelsregisterauszüge

Solche Dokumente werden von den verschiedenen Ämtern und Behörden als beglaubigte Übersetzungen benötigt, wenn sie in einer anderen Sprache als der Ausgangssprache relevant sind. Übersetzungen in beglaubigter Variante sind im Gegensatz zu Dokumenten ohne Beglaubigung rechtswirksam.

Beispiel einer beglaubigten Übersetzung eines französischen Dokuments

Für die beglaubigte Übersetzung eines französischen Dokuments in die deutsche Sprache gibt es verschiedene Möglichkeiten:

– keine Apostille notwendig: In diesem Fall ist die beglaubigte Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer ausreichend
– eine Apostille
– eine Überbeglaubigung

Für eine solche Leistung im Bereich juristische Übersetzungen in Frankreich empfehlen unseren Partner A4 Traduction in Paris. Für die DACH-Region befindet sich unser Übersetzungsbüro in Düsseldorf.

Welche Form der Überbeglaubigung benötigt wird, ist vom Land abhängig, in welchem die Übersetzung verwendet werden soll. Eine wichtige Rolle spielt auch die Behörde, die diese Authentifizierung verlangt.

Gut zu wissen: Seit dem 15.02.2019 brauchen Sie für öffentliche Urkunden aus und für den EU-Raum keine Apostille mehr.

Fragen Sie uns an, um zu erfahren welches Land, welche Leistung anfordert. Wir unterstützen Sie schnell, unverbindlich und kostenlos! Unsere Kollegen vom Sprachendienst Bangard GmbH in Marburg (Hessen) sind spezialisiert auf Übersetzungen für die Justiz.

Die einzige Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Originaldokumente vorab haben apostillieren lassen und zwar vom Gericht oder vom Notar. Sollte es sich um ein Führungszeugnis handeln, erhalten Sie mehr Information beim Bundesjustizamt.

Wofür werden beglaubigte Übersetzungen genutzt?

Eine beglaubigte Übersetzung wird immer dann nötig, wenn die Ämter und Behörden einen Echtheitsnachweis benötigen. Meistens werden entsprechende beglaubigte Übersetzungen wie folgt genutzt:

  • Eheschließung im Ausland
  • In Rechtsverfahren vor Gericht oder beim Notar
  • Bei Einschreibung an einer Universität im Ausland
  • Ärztliche Atteste und Unterlagen für Behandlungen im Ausland
  • Internationale Akten eines Unternehmens wie beispielsweise Gründungsvertrag und Handelsregisterauszug als Nachweis
  • Beglaubigte Übersetzung des aktuellen Handelregisterauszuges bei Eröffnung einer Niederlassung im Ausland

Nur mit einer offiziellen Beglaubigung werden die Dokumente von den Behörden akzeptiert. Übersetzungen mit Beglaubigung können sowohl Einzelpersonen als auch Fachleute fordern. Sobald Sie Kenntnis darüber besitzen, dass bestimmte Dokumente in beglaubigter Variante benötigt werden, wenden Sie sich einfach an unsere professionelle Übersetzungsagentur in Düsseldorf.

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Beglaubigte Übersetzungen – worauf kommt es an?

Beglaubigte Übersetzungen müssen stets wortgetreu und korrekt erfolgen, um auch wirklich genutzt werden zu können. Unsere Fachübersetzer kümmern sich um Ihr Anliegen und übersetzen Ihre Dokumente in bester Qualität. Vereidigte Übersetzer unserer zertifizierten und kompetenten Übersetzungsagentur übersetzen die Dokumente:

  • Korrekt
  • Schnell
  • Sicher
  • Zuverlässig
  • Günstig

Es gibt einen reibungslosen und schnellen Ablauf, damit auch Sie schon bald die Dokumente zur Hand haben. Das Team unseres Übersetzungsbüros aus Düsseldorf verfügt über jahrelange Erfahrungen und weiß genau, worauf es bei einer beglaubigten Übersetzung ankommt. Natürlich legen wir auch viel Wert auf Geheimhaltung und Datenschutz. Sie bekommen einen optimalen Partner für beglaubigte Übersetzungen.

Bedenken Sie immer, dass nicht alle Übersetzer die Befugnis dazu haben, beglaubigte Übersetzungen zu erledigen. Nur staatlich vereidigte Übersetzer sind dazu ermächtigt. Sie mussten im Vorfeld mit einem Übersetzerdiplom die Fähigkeit nachweisen. Auch mit einer staatlich anerkannten Prüfung ist der Nachweis möglich. Darauf müssen Sie achten, wenn Sie sich für ein Übersetzungsbüro entscheiden.

Solche Übersetzer mussten einen allgemeinen Eid ablegen und dürfen somit eine hoheitliche Aufgabe durchführen und die Übersetzungen beglaubigen. Diese Leute mussten ihre Fähigkeiten nachweisen, dass sie immer treu und gewissenhaft übersetzen. Auch sind sie zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Um wirklich zuverlässige und gute Übersetzer für Ihre Übersetzungen zu erhalten, ist es wichtig, sich an ein gutes Übersetzungsdienst zu wenden. Nehmen Sie nun mit uns Kontakt auf, um noch mehr zu erfahren und beglaubigte Überweisungen von unseren Spezialisten zu erhalten.

Unterschiede zwischen beglaubigter Übersetzung und überbeglaubigter Übersetzung

Manchmal wird nicht nur eine beglaubigte Übersetzung benötigt, sondern auch eine Überbeglaubigte. Aber worin liegt hier eigentlich der Unterschied? Bei der beglaubigten Übersetzung handelt es sich regulär um ein offizielles Dokument, welches übersetzt und mit einem Beglaubigungsvermerk sowie der Unterschrift des Übersetzers versehen wurde.

Eine überbeglaubigte Übersetzung ist ebenfalls ein übersetztes Dokument, welches aber nicht nur von dem Fachübersetzer beglaubigt wurde, sondern auch von einem Gericht. Deswegen werden solche Übersetzungen auch als gerichtlich überbeglaubigte Übersetzungen bezeichnet. Teilweise muss solch ein Dokument auch noch von dem Bundesverwaltungsgericht endbeglaubigt werden. Überbeglaubigte Übersetzungen können unter anderem von Gerichten, ausländischen Einrichtungen oder auch von Botschaften verlangt werden.

Was kosten beglaubigte Übersetzungen?

Jedes zu übersetzende Dokument ist anders gestaltet, sodass ein pauschaler Preis für Übersetzungen nicht möglich ist. Die Kosten für die beglaubigten Übersetzungen werden im Normalfall immer nach Zeilenpreis ermittelt. Je umfangreicher ein Dokument, umso höher fällt der Preis aus. Von uns bekommen Sie beglaubigte Übersetzungen, die stets günstig und gut sind. Die Kosten für die beglaubigten Übersetzungen hängen natürlich von unterschiedlichen Faktoren ab. Hierzu gehören:

  • Vorliegendes Sprachpaar
  • Länge des zu übersetzenden Dokumentes

Je nach Sprache fallen die Kosten unterschiedlich hoch aus. Handelt es sich beispielsweise um eine Übersetzung in die chinesische oder japanische Sprache, müssen Sie mit höheren Kosten rechnen. Übersetzungen in typischen Sprachen wie Englisch oder Französisch fallen niedriger aus. Aber gerne beraten wir Sie bei Fragen rund um die beglaubigte Übersetzung und unterbreiten Ihnen ein gutes Angebot für Ihre Übersetzungen mit Beglaubigung.

Häufige Fragen zu Übersetzungen mit Apostille

Was kostet Übersetzungen Apostille?

Gemäß Artikel 3 Verordnung zur Erteilung von Apostillen vom 31.01.2019 liegen die Kosten für die Apostille in der Regel bei 25 € (+ Mehrwertsteuer).

Der Preis von Übersetzungen mit Apostille kann allerdings ausgehend von Umfang und Komplexität leicht varriieren.

Welche Dokumente benötigen eine Apostille?

Es können lediglich öffentliche Urkunden von Behörden mit der Apostille beglaubigt, bzw. von den Auslandsvertretungen legalisiert werden. Um öffentliche Urkunden handelt es sich z.B. bei Personenstandsurkunden, gerichtlichen und notariellen Urkunden, Bescheinigungen der Verwaltungsbehörden.

Wofür benötigt man in Deutschland eine Apostille?

Ausländische Urkunden oder Beglaubigungen sind in Deutschland in ihrer Ursprungsform zunächst nicht rechtsverbindlich und werden von den deutschen Behörden nicht anerkannt. ist dafür eine Überbeglaubigung erforderlich, die die Echtheit dieser Beglaubigung bestätigt. Diese Überbeglaubigung wird Apostille genannt.

Wofür benötigt man in Deutschland eine Apostille?

Eine Apostille oder auch Überbeglaubigung ist eine Art Bestätigung, die für ausländische Dokumente in Deutschland benötigt wird. Mit einer Apostille wird die Echtheit des Siegels oder Stempels der ausländischen Behörden garantiert.

Wer darf eine beglaubigte Übersetzung erstellen?

Eine beglaubigte Übersetzung darf nur von gerichtlich vereidigten und ermächtigten Übersetzern durchgeführt werden. Es darf also nicht jeder diese Aufgabe erledigen und einen Beglaubigungsvermerk setzen.

Gibt es eine vom Notar beglaubigte Übersetzung?

Ein Notar kann keine Übersetzung beglaubigen, allerdings Übersetzungen appostilieren. Der Notar verfügt nicht über die Fähigkeit, von einer Sprache in andere Fremdsprachen zu übersetzen. Es gibt also keine amtliche Übersetzung in Deutschland, die notariell bestätigt wird.

Müssen Übersetzungen immer beglaubigt werden?

Nicht immer sind beglaubigte Übersetzungen nötig. Es hängt von dem Verwendungszweck ab. Behörden und Ämter fordern aber im Normalfall beglaubigte Übersetzungen. Auch vor Gericht oder auch bei Eintragungen in Universitäten im Ausland sind beglaubigte Übersetzungen zwingend notwendig.

Was bedeutet eine beglaubigte Übersetzung?

Die beglaubigte Übersetzung ist ein rechtssicheres Dokument. Es ist eine Übersetzung, die von einem staatlich vereidigten Fachübersetzer durchgeführt und beglaubigt wird. Das bedeutet, dass die Werke von Behörden und Ämtern anerkannt werden.

Sprechen Sie uns an!

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen? Dann kontaktieren Sie uns unter +49(0)211-6988-575 oder sales@deman-uebersetzungen.com oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir beraten Sie gerne.

 

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